Schuldenberetung

Schulden abbauen – Wie komme ich wieder aus der Schuldenfalle heraus?

Schulden sind schnell gemacht. Sich aus der Schuldenfalle zu befreien ist hingegen ein langwieriger und aufwendiger Prozess. Häufig beginnt es mit der Aufnahme von Krediten oder mit kleineren Ratenzahlungen, die sich später anhäufen und nicht mehr rechtzeitig abbezahlt werden können. Was dann zu tun ist, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg

Die Option der Ratenzahlung klingt für viele Menschen verlockend, immerhin können die Rechnungen langsam und schrittweise abbezahlt werden. Häufen sich diese jedoch an, kommt es nicht selten zu einer Zahlungsverzögerung, welche in Form von Mahngebühren und wachsenden Zinsen, zu weiteren Kosten führt. Schuldner, die sich sowieso schon in Zahlungsverzug befinden, verlieren dadurch noch mehr Geld. Wer sich also in einer Schuldenfalle befindet, sollte schnell handeln.

In erster Linie ist es wichtig, sich einen Überblick über die eigene finanzielle Notlage zu verschaffen. Dazu gehört es, alle Einnahmen aufzuführen und diesen die entsprechenden Ausgaben gegenüberzustellen. Feste Ausgaben, wie Mietkosten und Verträge, lassen sich dabei leicht feststellen. Schwerer wird es jedoch, herauszufinden, wofür das Geld im Alltag ausgegeben wird. Daher empfiehlt es sich, ein sogenanntes „Haushaltsbuch“ zu führen. In diesem werden alle Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zeitraum vermerkt. Nach einigen Monaten können die Schuldner besser einschätzen, wohin das Geld fließt.

Beim Schuldenabbau gilt zudem: Die Ausgaben müssen in jedem Fall geringer gehalten werden als die Einnahmen. Daher sollten Schuldner auf unnötige Geldflüsse, wie Verträge oder Abonnements, verzichten und diese kündigen. Zahlungen für Miete und Strom sind hingegen von essentieller Bedeutung. Ein Zahlungsrückstand könnte Mietschulden verursachen, welche im schlimmsten Fall sogar zur Obdachlosigkeit führen können. Im Bezug auf alltägliche Besorgungen und Einkäufe ist es zudem hilfreich, verschiedene Anbieter und Angebote zu vergleichen und die günstigsten in Anspruch zu nehmen.

Wer den Überblick über die eigenen Finanzen völlig verloren hat, kann sich professionelle Hilfe zu Rate ziehen. Diese wird in Form einer Schuldnerberatung angeboten. Dort wird den Betroffenen dabei geholfen, die Schulden abzubauen und die Gläubiger zu kontaktieren, um zunächst eine außergerichtliche Einigung mit ihnen zu erzielen. Erst wenn diese scheitert, kann eine sogenannte „Privatinsolvenz“ angemeldet werden. Das Insolvenzverfahren endet in der Regel mit einer Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass dem Betroffenen alle noch offenen Forderungen erlassen werden und er in ein neues und finanziell unabhängiges Leben starten kann.

Da das Insolvenzverfahren bis zu sechs Jahre dauert und mit vielen Einschränkungen verbunden ist, wollen viele Schuldner ein solches umgehen. Wer sich also ohne professionelle Hilfe aus der Schuldenfalle befreien möchte, sollte zunächst eine Auflistung aller Gläubiger und offenen Forderungen erstellen. Hilfreich ist es auch, die Höhe der Forderungen sowie die jeweiligen Zahlungsfristen zu erfassen. Dadurch lässt sich besser abschätzen, welche Zahlungen sofort getätigt werden müssen und welche erst später.

Im nächsten Schritt müssen die Gläubiger kontaktiert werden, um mit ihnen eine außergerichtliche Einigung, in Form eines Schuldenbereinigungsplans, zu finden. Schuldner, die sich kooperationsbereit zeigen, ihre Situation schildern und signalisieren, dass sie gewillt sind, die Schulden sofort zurückzuzahlen, können so die Gläubiger meist zu einer Einigung bewegen. Gehen diese auf den Schuldenbereinigungsplan ein, kann sofort mit der Rückzahlung begonnen werden.

Weitere Informationen zum Thema „Schuldenabbau“ finden Sie unter www.privatinsolvenz.net.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.